Heilpraktikerin

 

 

Naturheilpraxis

Es geht um Ihre Mittel...

Die privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel das Behandlungshonorar  von Heilpraktikern. Von der staatlichen Beihilfe erhalten Sie einen anteilsmäßigen Satz.

Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich nur in besonderen Ausnahmefällen an den Kosten. Informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Die aktuellen Sätze für die Erst- und Folgeanamnese sowie für die Wirbelsäulentherapie entsprechen den ortsüblichen Sätzen und hängen in meiner Praxis aus.

Als Grundlage der Rechnungserstellung dient das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Bitte bedenken Sie, dass meine Arbeit als klassisch homöopathisch behandelnde Heilpraktikerin nicht mit der Anamnese endet. Nachbearbeitung und Mittelfindung erfordern mindestens ebensoviel Zeit, oftmals sogar deutlich mehr, sodass hier meine Rechnungsstellung von der Gebüh abweichen muss.
 

 

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